Die Dienstanbieter gehören der Bayerischen Architektenkammer an. Den Diensteanbietern wurde in Deutschland durch die Bayerische Architektenkammer die Berufsbezeichnung Architekt verliehen

Die Diensteanbieter unterfallen den berufsrechtlichen Regelungen des Deutschen Architektengesetzes, des Bayerischen Architektengesetzes, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und der Berufsordnung der Bayerischen Architektenkammer.

Bayerische Architektenkammer
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
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